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Neue einheitliche Vorschriften in der Europäischen Union


 
Durch den Explosionsschutz soll die Sicherheit und Gesundheit von Personen und die Sicherheit von Anlagen und Gütern gewährleistet werden. Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Das sind Gemische aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen.

Inzwischen gelten einheitlich in der gesamten Europäischen Union zwei Richtlinien: Die EU-Richtlinie 99/92/EG "über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können" richtet sich an die Arbeitgeber als Betreiber der Anlagen. Sie ist auch bekannt als "ATEX 137". Die landläufige Bezeichnung ATEX ist als Abkürzung abgeleitet aus dem französischen Ausdruck Atmosphère Explosible. Die EU-Richtlinie 94/9/EG "zur Angleichung der Rechtsvorschriften ... für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen" richtet sich an die Hersteller der Geräte. Sie ist auch bekannt als "ATEX 100".

Durch diese Harmonisierung wurden die Handelshemmnisse auf dem Gebiet des Explosionsschutzes innerhalb der EU beseitigt. Für Betreiber von explosionsgefährdeten Anlagen außerhalb der EU gelten natürlich in den jeweiligen Ländern abweichende Vorschriften zum Betrieb ihrer Anlagen. Für Lieferungen in Länder außerhalb der EU gelten für den Lieferanten die Vorschriften, die mit dem Kunden jeweils vertraglich vereinbart sind. Neu im Explosionsschutz nach ATEX ist die Erfassung auch der mechanischen Geräte und die Zuordnung von Gerätekategorien zu Gefährdungszonen.
EU-Richtlinie 99/92/EG, ATEX 137, Richtlinie für den Betreiber
Wesentliche Inhalte der Richtlinie, die die Mindestanforderungen festlegt, sind folgende Punkte:
Rangordnung des Explosionsschutzes
 
1. Verhinderung der Bildung explosionsfähiger Atmosphären
2. Vermeidung von Zündquellen
3. Abschwächung der schädlichen Auswirkung einer Explosion
Zoneneinteilung
Der Arbeitgeber teilt die Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können, in Zonen ein. Den verschiedenen Zonen sind jeweils einsetzbare Gerätekategorien zugeordnet.
Beurteilung der Explosionsrisiken und Explosionsschutzdokument
Die Explosionsrisiken sind umfassend und in ihrer Gesamtheit zu beurteilen und zu dokumentieren. Ebenso sind alle Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.
Koordinierungspflicht
Der Arbeitgeber muss alle Explosionsschutzmaßnahmen koordinieren, wenn Arbeitnehmer mehrerer Betriebe an derselben Arbeitsstätte tätig sind.
 
EU-Richtlinie 94/9/EG, ATEX 100, Richtlinie für den Hersteller
In Neuanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur noch Geräte eingesetzt werden, die die Mindestanforderungen der Richtlinie 94/9/EG erfüllen.
Wichtige Neuerungen
Jedes Gerät wird mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet.
Für jeden Gerätetyp muss der Hersteller eine Konformitätserklärung ausstellen.
Die Vorschriften gelten jetzt auch für nichtelektrische (mechanische) Geräte.
Die explosionsgeschützten Betriebsmittel werden in Gruppen und Kategorien eingeteilt.

Gruppe I: Bergwerke (wird nicht weiter betrachtet)
Gruppe II: alles außer Bergwerken
Kategorie 1: sehr hoher Schutz.
Kategorie 2: hoher Schutz
Kategorie 3: normaler Schutz

Zusätzlich werden die Geräte zur Verwendbarkeit in Gas-Ex-Atmosphäre und in Staub- (Dust-) Ex-Atmosphäre mit G und D gekennzeichnet. Die zusätzliche Kennzeichnung der Geräte mit Gruppe, Kategorie und Gas/Staub führt zum Beispiel beim Bedienterminal Typ DT...E zu folgender Änderung der Ex-Kennzeichnung:

Früher: Eex ib IIC T6
Jetzt nach EU-Richtlinie 94/9/EG: II 2 G Eex ib IIC T6

Für jedes Gerät muss der Hersteller eine Betriebsanleitung erstellen, die u.a. alle Angaben zur sicheren Inbetriebnahme, Verwendung, Montage/ Demontage, Instandhaltung (Wartung und Störungsbeseitigung), Installation und Rüsten enthält. Zur Inbetriebnahme muss die Originalbetriebsanleitung in einer der Gemeinschaftssprachen und eine Übersetzung in der Sprache des Verwendungslandes mitgeliefert werden.
 
Schenck Process GmbH und ATEX

Schenck Process bietet dem Anlagenplaner und -betreiber wichtige Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Projektierung von Ex-Geräten der industriellen Wäge- und Dosiertechnik.
An erster Stelle steht dabei die Mitwirkung bei der Zonenfestlegung unter Berücksichtigung des Schüttgutes und eventueller Zonenverschleppung durch die Benutzung der Wäge- und Dosiereinrichtungen.
Ein besonderer Vorteil unserer Produkte besteht für den Anwender in der modularen Produktstruktur. Sie ermöglicht eine optimale Anpassung der Geräte an die verfahrenstechnischen Bedürfnisse des Betreibers. Das erlaubt auch in idealer Weise die bedarfsgerechte Zusammenstellung der Ex-Betriebsanleitungen, was dem Betreiber der Anlage die Erstellung seines Explosionsschutzdokumentes erleichtert. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen erfordern ausreichende Kompetenz und Sensibilität. Nicht gering zu schätzen sind daher die Montage- und Inbetriebnahmeleistungen durch unser geschultes Fachpersonal. Sie bieten einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben, für die der Betreiber verantwortlich ist.



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