Teaser
 
Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Mit DISOWARE ATLAS fit für eANV

Mit der Novellierung der Nachweisverordnung vom 20.10.2006 hält das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) vom kommenden Jahr an Einzug in das deutsche Abfallrecht. Das Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren wird damit von den bisherigen Papierformularen auf eine sichere und zukunftweisende elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umgestellt.

In der Novellierung dieser Verordnung ist bindend festgelegt, dass das Nachweisverfahren gefährlicher Abfälle spätestens ab 01.04.2010 nur noch in elektronischer Form durchgeführt werden darf. Dies gilt für alle, die am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle beteiligt sind: Erzeuger (ERZ), Beförderer (BEF), Entsorger (ENT) sowie die zuständigen Behörden.

Am 01.02.2011 erfolgt der letzte Schritt zur endgültigen Umsetzung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens: Von diesem Zeitpunkt an ist die Nutzung der elektronischen Unterschrift – anstelle der schriftlichen – zwingend vorgeschrieben.

Die Schenck Process GmbH, Darmstadt, trägt den Erfordernissen des neuen elektronischen Abfallnachweisverfahrens Rechnung. Mit DISOWARE ATLAS eANV haben wir unser bewährtes und vielfach eingesetztes Softwarepaket für die Abfallwirtschaft gezielt weiterentwickelt.

Selbstverständlich können Sie nach wie vor optional zusammen mit DISOWARE ATLAS eANV unser Softwaremodul Faktura verwenden. Auch hier haben umfangreiche Erweiterungen Einzug gehalten. So können mit DISOWARE ATLAS eANV Faktura Rechnungen für sämtliche auf der Straßenfahrzeugwaage erfassten Transaktionen, als Einzel-, Gruppen- und Sammelrechnungen erstellt werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Vertrieb:
Matthias Schilling 06151 - 15 31 10 02

Technik
Werner Kumpe 0 61 51 - 15 31 30 70

» Kontaktanfrage via Email


we make processes work

Schließen

Empfehlung versenden:

Bitte geben Sie Ihren Namen an und an welche Email-Adresse die Empfehlung versendet werden soll.