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Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Aktuelle Informationen zu DISOWARE ATLAS eANV

Das Wichtigste vorab:

  • Entsorgungsnachweise, Begleitschein und Register (ersetzt das bisherige Nachweisbuch) werden am PC mit Internetanschluss erstellt.
  • Alle rechtsverbindlichen Dokumente werden durch elektronische Unterschrift (Signatur) mittels Kartenlesegerät signiert.
  • Der Datenverkehr zwischen Wirtschaft und Behörden wird bundesweit einheitlich über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) geführt.

Qualifizierte elektronische Signatur – Wie geht das?
Wie im altbekannten Nachweisverfahren muss auch zukünftig jeder Beteiligte für den entsprechenden Nachweis bzw. Begleitschein eine Signatur durchführen. In der Vergangenheit erfolgte die verantwortliche Unterschrift auf den Papierformularen. Im elektronischen Nachweisverfahren bietet nur die „qualifizierte elektronische Signatur“ die mit der herkömmlichen Unterschrift vergleichbare Rechtsverbindlichkeit. Für eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt der Unterzeichner eine persönliche Chip-Karte mit den codierten persönlichen Unterschriftdaten und einer Code-Nummer. Diese ist bei einem so genannten Zertifizierungsanbieter zu beantragen.

Welchen Funktionsumfang bietet DISOWARE ATLAS eANV?

1. Der Entsorgungsnachweis Editor
Die in DISOWARE ATLAS eANV integrierte Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen wurde entsprechend den Vorgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ausgeführt. Grundlage hierzu war die erstellte Schnittstellenspezifikation in der Version 1.04. Damit sind die festgelegten Datenfelder für den Austausch über die ZKS und der Ausdruck nach den gesetzlichen Vorgaben ab dem 01. 04. 2010 gewährleistet.
Entsorgungsnachweise können jetzt entsprechend den bekannten Funktionen editiert, gespeichert, gedruckt, signiert und an das Portal eines Providers zur Verteilung an die Beteiligten übergeben werden.
Die manuelle Freigabe einzelner Entsorgungsnachweise für die Verwendung im DISOWARE ATLAS eANV-Wägemodul entspricht dem schon bekannten Vorgehen.

2. Erstellen von Begleitscheinen und Übergabe an das Provider-Portal
Mit dem Begleitschein-Editor innerhalb der DISOWARE ATLAS eANV Software können Begleitscheine für die verschiedenen einem Standort zugeordneten Rollen bearbeitet werden. Der Nutzer kann eine der folgenden Rollen einnehmen:

  • Erzeuger (ERZ),
  • Beförderer (BEF) und
  • Entsorger (ENT).

Die Rolle eines Standortes muss zuvor bei der ZKS registriert werden.

Mit den in der DISOWARE ATLAS eANV-Datenbank hinterlegten Stammdaten können Begleitscheine erstellt bzw. verändert werden. Dabei können die DISOWARE ATLAS eANV-Daten als Quelle aus einem vorhandenen Entsorgungsnachweis (Erzeuger-, Anlieferer-, Abfall-, Entsorgertabellen) übernommen werden.
Erstellte Begleitscheine werden in einer Tabelle in der DISOWARE ATLAS eANV-Datenbank gespeichert, können elektronisch signiert und an das Portal des Providers zur Verteilung an die Beteiligten übergeben werden.
Begleitscheine werden automatisch von anderen Teilnehmern in die DISOWARE ATLAS eANV-Datenbank übernommen und stehen für die automatische Abwicklung im DISOWARE ATLAS eANV-Wägemodul zur Verfügung.

2. DISOWARE ATLAS eANV-Wägemodul mit Begleitschein Abwicklung
(gefährliche Abfälle)

Für eine Anlieferung von gefährlichen Abfällen zur Entsorgung auf einer Anlage des Entsorgers (ENT) muss im Vorfeld ein Begleitschein (BGS) erstellt und sowohl vom Erzeuger (ERZ) als auch dem Beförderer (BEF) signiert worden sein.
Die vorgeschriebene Signatur-Reihenfolge ERZ, BEF, ENT muss zwingend eingehalten werden. Dabei kann der Beförderer die Signatur des BGS beim ERZ oder beim ENT durchführen.
Wenn ein Beförderer zu einer Entsorgungsanlage fährt, um dort gefährlichen Abfall entsorgen zu lassen, muss ein zugeordneter BGS vom ERZ signiert und über ein Portal an die Adresse der ENT-Anlage gerichtet worden sein.
Entsprechend für die ENT-Anlage vorliegende BGS-Daten werden von DISOWARE ATLAS eANV in zyklischen Abständen vom Portal des Providers übernommen und in der BGS-Tabelle gespeichert. Die über diesem Wege übertragenen BGS stehen dem DISOWARE ATLAS eANV-Wägebetrieb zur Verfügung.
Für den Bediener an einem DISOWARE ATLAS eANV-Waage Arbeitsplatz ergeben sich die nachfolgenden Abläufe und Funktionen:

3.1 Anlieferung in die Anlage zur Entsorgung
Der Bediener kann die Daten für den Vorgang aus dem EN, einem Auftrag oder über ID-Zuordnung abrufen.
Die entsprechenden Daten werden geladen und in der DISOWARE ATLAS eANV-Wägemaske angezeigt. In einem Auswahlfeld Begleitscheinnummer (BGS-Nr.) ordnet der Bediener die BGS-Nr. für diese Anlieferung zu bzw. gibt sie aus den Angaben des Beförderers ein.
Das DISOWARE ATLAS eANV überprüft, ob ein BGS mit der entsprechenden Nummer vorhanden ist und wie vorgeschrieben signiert wurden.
Die weitere Abfolge von Schritten kann sehr differenziert kunden- und anlagenspezifisch konfiguriert werden.

Folgende Szenarien sind bereits integriert:

  • Beförderer (BEF) muss vor der Erstwägung am DISOWARE ATLAS eANV-Arbeitsplatz Waage oder einem beliebigen anderen DISOWARE ATLAS eANV-Arbeitsplatz mit Signatur-Einrichtung signieren.
  • Beförderer (BEF) und Entsorger (ENT) signieren nach der Erstwägung an einem DISOWARE ATLAS eANV-Arbeitsplatz mit Signatur-Einrichtung und nicht an der Waage.
  • Beförderer (BEF) und Entsorger (ENT) signieren nach der Zweitwägung am DISOWARE ATLAS eANV-Arbeitsplatz-Waage. Der Beförderer (BEF) erhält seinen Lieferschein an der Waage.
  • Beförderer (BEF) signiert nach der Zweitwägung an einem DISOWARE ATLAS eANV-Arbeitsplatz mit Signatur-Einrichtung (nicht Waage), er erhält auch dort seinen Lieferschein.
  • Entsorger (ENT) überprüft BGS an einem beliebigen DISOWARE ATLAS eANV-Arbeitsplatz und signiert diesen später.

3.2 Auslieferung aus der Anlage als Erzeuger
Die Begleitscheinerstellung und Signatur für die Auslieferung eines gefährlichen Abfalls aus einer Anlage in Verbindung mit dem DISOWARE ATLAS eANV-Wägebetrieb Modul kann auf folgende Arten erfolgen:

3.2.1 Der Begleitschein wird im Vorfeld erstellt

  • Am Portal des Providers oder
  • an einen DISOWARE ATLAS eANV-Arbeitsplatz mit dem BGS-Editor und anschließender Signatur.

Bei der Erst-/Zweitverwiegung wird die BGS-Nr. durch den Bediener eingegeben und die Daten des BGS aus der Datenbank geladen und überprüft.
Die Signatur durch den Beförderer (BEF) kann optional an der Waage oder nach der Zweitverwiegung an einem DISOWARE ATLAS eANV-Arbeitsplatz mit Signatur-Einrichtung erfolgen.

3.2.2 Der Begleitschein wird automatisch im Wägebetrieb aus den Daten des EN erstellt

  • Signatur durch den Erzeuger (ERZ) und Beförderer (BEF) erfolgt an der Waage, Ausdruck Wiegebeleg oder
  • Signatur erfolgt nach der Zweitverwiegung (Beladung) an einem DISOWARE ATLAS eANV-Arbeitsplatz mit Signatur-Einrichtung durch Erzeuger (ERZ) und optional Beförderer (BEF). Dort erfolgt auch der Ausdruck des Wiegebelegs.

Anschließend wird der BGS an das Portal des Providers übertragen und von dort aus verteilt.

4. DISOWARE ATLAS eANV-Wägemodul – Übergabe von Vorgängen in das Register beim Provider
Vorgänge die in Verbindung mit einer Verwiegung in das Register überstellt werden sollen, werden in der Abfall-Datei als registerpflichtig gekennzeichnet.
Somit liegt es im Ermessen des Betreibers, welche Vorgänge durch DISOWARE ATLAS eANV entsprechend behandelt werden.
Das DISOWARE ATLAS eANV-Wägemodul lässt sich in der Form konfigurieren, dass die Signatur zeitnah an der Waage, an einem getrennten DISOWARE ATLAS eANV-Arbeitsplatz mit Signatur-Einrichtung, oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Der Vorgang wird dann an das Portal zum Eintrag in das Register übertragen.

5. Voraussetzungen
Für das in DISOWARE ATLAS eANV integrierte eANV-Modul ist als Standard die Anbindung an das Softwarepaket „ProZedal“ von Abfallmanagement GmbH in Recklinghausen implementiert. Auf Anfrage kann auch die Schnittstelle zu anderen Providern zur Verfügung gestellt werden.
Zur Nutzung muss sich der Kunde bei Zedal registrieren und kann so deren Dienste als Provider für Entsorgungsnachweis (EN), Begleitschein (BGS) und Registerführung in Anspruch nehmen. Mit der von Zedal zur Verfügung gestellten Software können alle im Zusammenhang mit der elektronischen Nachweisführung erforderlichen Dokumente über das Portal von Zedal abgewickelt werden.

Weitere Informationen und Anmeldung bei Zedal kann über die nachfolgende Web-Seite erfolgen: www.zedal.de

Voraussetzung für die Erstellung und Abwicklung von elektronischen Abfallnachweisen und der entsprechenden qualifizierten elektronischen Signatur, ist der Zugang zum Internet. Das heißt, alle DISOWARE ATLAS eANV Arbeitsplätze, sowie alle weiteren Arbeitsplätze an denen Abfallnachweise signiert werden, müssen zwingend über einen Zugang zum Internet verfügen.

Weiterhin ist es erforderlich, dass an den entsprechenden Arbeitsplätzen, an denen die qualifizierte elektronische Signatur durchgeführt werden soll, im Internet-Browser die Möglichkeit der Freischaltung der ActiveX-Komponenten besteht. Dadurch wird erst der Zugriff auf den angeschlossenen Signaturkartenleser möglich.
Darüber hinaus ist eine erstmalige Registrierung der zum DISOWARE ATLAS eANV gehörigen ActiveX-Komponenten des Signaturgerätes mittels Web-Browser erforderlich. Dies gilt für alle Arbeitsplätze, an denen ein Signaturgerät verwendet werden soll.

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